Allgemeine Geschäftsbedingungen der
PSM- Real Estate Immobilienservice
Dachbergstraße 90
65812 Bad Soden
(Stand: 01.01.2021)
§1 Provisionsanspruch
Die PSM- Real Estate Immobilienservice, erhält im Falle des rechtswirksamen Abschlusses des Kaufvertrages für den Nachweis und/oder die Vermittlung des Kaufvertrages eine Maklerprovision in umseitig genannter Höhe. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen an den Verkäufer (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen, etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von PSM- Real Estate Immobilienservice nicht.
§2 Fälligkeit der Provision
2.1 Der Provisionsanspruch von PSM-Real Estate Immobilienservice ist fällig mit Abschluss
des voll wirksamen Kaufvertrages über das von PSM-Real Estate Immobilienservice nachgewiesene oder vermittelte Kaufobjekt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises von PSM-Real Estate Immobilienservice zustande kommt.Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem Kauf der Immobilie wirtschaftlich entspricht.
Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung besteht.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Gründen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenzoder Kooperationsvertrages anstelle eines Miet- oder Kaufvertrages).
§3 Doppeltätigkeit
PSM- Real Estate Immobilienservice darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von PSM- Real Estate Immobilienservice sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von PSM- Real Estate Immobilienservice, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Provision netto an PSM- Real Estate Immobilienservice zu entrichten.
§5 Kenntnis von Angeboten
Weist PSM- Real Estate Immobilienservice ein Objekt nach, dass dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen.
§6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, PSM- Real Estate Immobilienservice unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, PSM- Real Estate Immobilienservice unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§8 Haftung
PSM- Real Estate Immobilienservice verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körper oder des Lebens oder der Gesundheit.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Ist der Käufer Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und PSM- Real Estate Immobilienservice als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Hanau vereinbart.
9.2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabredungen wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt auch für die Ausführung von Lücken dieses Vertrages.
Provisionssätze inkl. MwSt. (sofern nicht anders angegeben):
Provision bei Kauf von Wohnung, Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte und
MFH bis 2-3 Wohneinheiten:
Provisionsteilung zu gleichen Teilen für Verkäufer und Käufer zu je 2,97% inkl.19% MwSt.
des Kaufpreises.
Provision bei Kauf von Grundstücken, MFH ab 3 Wohneinheiten und Gewerbeobjekte: Provision bei Käufer zu 5.95 % inkl.19% MwSt.
Provision bei Vermietung, Wohnung und Häuser (EFH, RH und DHH) –
Vermieter bis 2,38 fache Monatsnettokaltmiete inkl.19% MwSt.
Provision bei Vermietung, gewerbliche Räume: Mieter, die 3,57-fache Monatsnettokaltmiete inkl.19% MwSt.
Provision bei Erbpacht:
Unbebaute Grundstücke: 1,19% inkl.19% MwSt. Jahrespachten, unabhängig von der Vertragsdauer.
Bebaute Grundstücke: Wie bei "Unbebaute Grundstücke" zuzüglich 2,97% inkl. 19% MwSt. zu je gleichem Teil für Verkäufer und Käufer des Kaufpreises für den Wert der draufstehenden Gebäude.